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Fehlererkennung

Error-Reporting

Unsere Agentur-Software teContentMS bringt eine Fehlerüberwachung mit, die erkannte Fehler sofort an uns als betreuende Agentur meldet.
 
Auf diese Weise können wir auf etwaige Fehler sofort reagieren, wenn sie zum ersten Mal auftreten. So können wir viele Fehler erkennen und beheben, die sonst erfahrungsgemäß zunächst lange unentdeckt bleiben.
 
Die Besucher einer Website beschweren sich über eventuelle Unzulänglichkeiten sehr häufig nicht, sondern klicken nur resigniert weg, wenn etwas nicht funktioniert. Sie bekommen als Betreiber also kein Feedback. Ohne eine Fehlerüberwachung können Fehler, auch recht schwerwiegende, daher unter Umständen lange unentdeckt bleiben.
 
Mit unserer Fehlerüberwachung können wir mitunter so schnell auf Probleme reagieren, dass ein Nutzer nach einer Fehlermeldung an einer bestimmten Stelle zum gewünschten Ziel kommt, wenn er es wenige Minuten später noch einmal versucht, weil wir den Fehler dann bereits behoben haben.
 
Die Fehlerüberwachung ist somit ein leistungsstarkes Instrument zur Qualitätssicherung Ihres Web-Projekts, das hilft Schwachstellen zu identifizieren und rasch zu beheben.
Standardmäßig ist das Error-Reporting bei jeder unserer Installationen von teContentMS aktiv. Wenn Ihr Web-Projekt von Onlinewerft gehostet wird, ist auch die SMS-Schnittstelle aktiviert. Nur in sehr speziellen Fällen kann es sinnvoll erscheinen, die Fehlererkennung auszuschalten - in diesem Fall würden wir jedoch alles daran legen, im Dialog mit Ihnen eine Lösung zu finden, bei der die Fehlererkennung in Betrieb bleiben kann.
 
Die Fehlererkennung deckt sowohl Frontend als auch Backend unserer Software ab. Es werden also sowohl Fehler erkannt, die sich ereignen, wenn ein Besucher Ihrer Website oder Ihres Web-Angebotes eine bestimmte Aktion auslöst, als auch solche Fehler, die auftreten, wenn Sie als Betreiber der Software bei deren Bedienung eine bestimmte Änderung vornehmen wollen.
Bei der Entwicklung unserer Sofware und etwaiger Erweiterungen und Weiterentwicklungen wenden wir viel Energie darauf auf, die unterschiedlichsten Szenarien in denen eine bestimmte Aktion auf verschiedene Weise ausgelöst werden kann, zu berücksichtigen und ein jederzeit korrektes Verhalten der Software sicherzustellen.
 
Dennoch kann es immer sein, dass ein bestimmtes Szenario zu Fehlern führt, das weder wir, noch Sie als Kunde, je getestet haben, weil es so speziell ist, dass daran im Vorfeld nicht zu denken war. Auch können unvorhergesehene Ereignisse oder veränderte Rahmenbedingungen zu Fehlern führen, die vorher nicht vorhanden waren.
 
Einen besonders großen Stellenwert nimmt die Erkennung von Datenbank- und Dateizugriffsfehlern ein sowie die Überwachung von Schnittstellen. Hier einige Beispiele:
 
  • Ein Inhalt soll mit einer vom Standard abweichenden Gestaltungsvorlage ausgegeben werden. Die dazu notwendige Vorlagendatei existiert aber nicht.
  • Für die Ausgabe eines Inhalts sollen die Texte in einem mehrsprachigen Projekt aus einer Sprach-Konfigurations-Datei gelesen werden. Für ein bestimmtes Modul fehlt jedoch die Konfigurationsdatei zu einer bestimmen Sprache.
  • Ein bestimmtes Ereignis, bspw. das Versenden einer E-Mail, soll in einer Log-Datei protokolliert werden. Die Datei ist jedoch schreibgeschützt, so dass der Eintrag in der Logdatei nicht erstellt werden kann.
  • Ein neuer Datensatz soll in die Datenbank geschrieben werden, bspw. eine neu eingegangene Bestellung in einem Onlineshop. Dabei soll zum Rechnungsempfänger ein Firmenname gespeichert werden - in der Datenbank existiert aber kein Feld zur Speicherung eines Firmennamens.
  • Sie stellen einem Geschäftspartner eine Schnittstelle zur Verfügung, um bestimmte Daten aus Ihren Inhalten abgreifen zu können. Unerwartet wird diese Schnittstelle von einem anderen Computer als dem vereinbarten kontaktiert.
Die vorstehenden Beispiele sind natülrich bewusst einfach gehalten. Je nach Komplexität einer individuellen Softwareinstallation ist eine Vielzahl von versteckten und schwer zu identifizierenden Fehlern in den unterschiedlichsten Szenarien denkbar.
Die Anzahl der von unserer Fehlerüberwachung protokollierten oder gemeldeten Fehler kann je nach Komplexität der jeweiligen Softwareinstallation sehr variieren. Wir legen großen Wert darauf, dass die Software so weit irgend möglich nur Fehler meldet, die auch tatsächlich einen unmittelbaren Handlungsbedarf bedeuten, und „blinden Alarm“ zu verhindern, gleichzeitig aber keine kritischen Fehler zu tolerieren.
 
Von einigen unserer Softwareinstallationen haben wir seit mehreren Jahren überhaupt keine Fehler mehr erhalten. Bei Installationen mit einem eher routinemäßigen Umfang, bspw. einem Content Management System zur Verwaltung des Inhalts einer Unternehmenswebsite, ist das durchaus standard.
 
Bei regelmäßigen Erweiterungen oder Veränderungen erhalten wir nach einer Startphase des jeweiligen Projekts im dauerhaften Betrieb in der Regel höchstens ein halbes Dutzend Fehler pro Jahr, die meistens unkritisch sind und/oder keinen Handlungsbedarf bedeuten.
 
Je komplexer eine Softwareinstallation und je größer die darüber laufenden Transaktionen und Datenverwaltungs- oder Datenmanipulationsaktionen und je Vielfältiger die theoretisch möglichen Szenarien, auf die die Software adäquat reagieren muss, desto häufiger werden Situationen auftreten, in denen die Software eine Meldung an uns als Webmaster absetzt.
 
Dies sind Fehler, die bei vielen anderen Softwareprodukten ebenso häufig oder selten auftreten wie bei unserem Produkt, bei uns jedoch unverzüglich behoen werden, während sie bei anderen Produkten womöglich noch lange unerkannt bleiben.
Die von der Fehlerüberwachung erkannten Fehler werden priorisiert und nach fest definierten Schemata behandelt. Unkritische Fehler werden dem Benutzer im Browser angezeigt und wir werden nicht benachrichtigt. Bei besonders schweren Fehlern wird auch die Sitzung, die sog. Session, des Benutzers beendet und zusätzlich eine Notfall-SMS an uns abgesetzt.
 
Die meisten von der Software erkannten Fehler werden mit der Standard-Sicherheitsstufe abgehandelt. In diesem Fall wird
a) der Fehler in einem Logfile protokolliert
b) uns der Fehler per E-Mail gesendet und
c) uns der Fehler per Standard-SMS zugesandt* (nicht während der konfigurierbaren Nachtruhe)
d) die vom Benutzer ausgelöste Aktion sofort beendet und bspw. keine weiteren Datenbankabfragen ausgeführt
 
* Diese SMS-Benachrichtung steht nur für Projekte zur Verfügung, die von Onlinewerft gehostet werden, da hier die SMS-Schnittstelle auf dem Server zur Verfügung steht.
 
Im Fall von Fehlern, die als besonders schwer eingestuft werden, wird eine E-Mail an ein zusätzliches E-Mail-Postfach abgesetzt, das wiederum mit einer SMS-Benachrichtigung an uns ausgestattet ist. Diese SMS-Benachrichtigung steht im Gegensatz zu der oben genannten für alle Kunden unserer Software mit aktiviertem Error-Reporting zur Verfügung und hat auch keine Nachtruhe (dies bedeutet nicht zwingend, dass wir Ihnen eine 24-Stunden-Bereitschaft zur Überwachung Ihrer Softwareinstallation garantieren).
Die von der Fehlererkennung von teContentMS registrierten Fehler werden per E-Mail und SMS an uns als betreuende Agentur abgesetzt. Eine Zustellung an Sie als Kunden oder - wenn Sie Ihr Projekt nicht von Onlinewerft hosten lassen - an Ihren Webhoster ist nicht sinnvoll, denn für eine adäquate Bearbeitung einer solchen Fehlermeldung ist entweder die entsprechende Erfahrung beim Umgang mit der Software und den Fehlermeldungen oder sogar eine Prüfung des Quellcodes notwendig. Weder Ihr hausinterner „Webmaster“ noch Ihr Webhoster noch Ihr Online-Abteilungsleiter oder Ihre interne IT-Abteilung werden auf die Meldungen sinnvoll reagieren können.
Die Wartung einer von uns entwickelten und implementierten Software im Sinne einer Mängelgewährleistung leisten wir selbstverständlich kostenlos. Juristen nennen dies „Mängelgewährleistung binnen angemessener Frist nach präsziser Fehlerbeschreibung“.
 
Nur: Unsere Software nimmt Ihnen die „präszise Fehlerbeschreibung“ gleich ab, und zwar vollautomatisch, und erkennt dabei auch versteckte Mängel, die sonst unter Umständen lange unentdeckt bleiben würden. Durch die sofortige Benachrichtigung an uns als Agentur bekommt die „angemessene Frist“ außerdem eine ganz neue Dimension: In der Regel beheben wir solche Fehler lange bevor unsere Kunden sie überhaupt bemerkt haben.
 
In außerordentlichen Fällen ist es denkbar, dass wir mit Kunden eine Abschaltung der Fehlererkennung vereinbaren oder für die Prüfung der eingehenden Fehler eine Wartungsvereinbarung mit Vergütung vorschlagen. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn aufgrund von Umständen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, die Anzahl der eingehenden Fehler zu groß ist und/oder es sich bei einem Großteil der eingehenden Meldungen um „blinden Alarm“ handelt und deren Eindämmung aus technischen Gründen nicht in unserer Macht steht.
 
In einem Szenario also, bei dem der Aufwand für die Prüfung eingehender Fehler in keinem vertretbaren Verhältnis steht zum Anteil tatsächlicher Fälle von Mängelgewährleistung, werden mit Ihnen gemeinsam eine sinnvolle und tragfähige Lösung suchen.